
Grundsätzlich sind Fahrradtouren auch während der Corona-Krise erlaubt, jedoch unter den geltenden, behördlichen Anordnungen und Beschränkungen. So ist eine Radtour mit Personen aus dem selben Hausstand kein Problem. Die Fahrradtour als Bewegungs- und Individualsport ist ebenfalls nicht gefährdet. Die Radtour zum Vatertag wird jedoch oft aus anderen Gründen vollzogen.
So heißt es in einer Meldung von der Polizei Verden (NDS) „So darf sich in der Öffentlichkeit eine Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, zu gemeinsamen Unternehmungen treffen. Größere Ansammlungen zu Vatertagsfeiern sowie umherlaufende feiernde Freundescliquen seien aus Gründen des Infektionsschutzes hingegen tabu.“ Verstöße werden geahndet und es ist mit Strafen von bis zu 400 Euro zu rechnen.
Es gilt das Risiko bei einer Versammlung von vielen Personen so gering wie möglich zu halten und auch nach den Lockerungen vom 11. Mai weiterhin die persönlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zu unterschreiben. Gerde beim Konsum von Alkohol sinkt die Hemmschwelle und bei Pausen und Zwischenstopps ist die Gefahr erheblich größer die Maßnahmen nicht korrekt einzuhalten.
Landkreis Aurich verbietet Gastronomen Alkoholausschank
Der Landkreis Aurich geht dabei einen Schritt weiter und erntet unter den Gastronomen viel Kritik. Die traditionellen Fahrradtouren zum Vatertag dienen oftmals dazu bei einer gastronomischen Einrichtung alkoholische Getränke zu konsumieren. Dies sei in der aktuellen Zeit jedoch nicht förderlich. Zur Erhaltung des Infektionsschutzes möchte man dieses Risiko minimieren und das Ausschenken von alkoholischen Getränken unterbinden.
Auch in der Wedemark sollen verschäfte Regeln gelten. Hier soll das Abspielen von Musik und der Konsum von hartem Alkohol ebenfalls verboten sein. Die bereits stark von der Pandemie betroffenen Gastronomen sind den jeweiligen Landkreisen, angesichts der bereits vorhandenen Umsatzeinbußen, mit diesen Regelungen nicht einverstanden.