Darf ich Ostern mit dem Fahrrad fahren – Corona-Maßnahmen und der Lockdown

Fahrradtour an Ostern am Meer mit einem Gravelbike

Können wir zu Ostern eine Fahrradtour machen? Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben neue Corona-Maßnahmen bis zum 18.04.2021 beschlossen. Die Bundesregierung hatte Mallorca als Urlaubsgebiet von der Risikoliste genommen. Die ersten Urlauber sind bereits auf die Insel geflogen, während innerhalb von Deutschland noch nicht wieder verreist werden darf. Das Außenministerium hat noch einmal vor Reisen in das Ausland gewarnt. Auch für nicht notwendige Reisen im Inland wird weiter gewarnt.

Update: 24.03.2021 – Die lange Osterruhe wurde wieder gekippt. Der Gründonnerstag und Ostersamstag sind keine „Feiertage“ mehr im Sinne der Entscheidungen vom 22/23.03.21

Ostern: Normal der Start der Reise und Radsaison

Ostern steht vor der Tür, die Osterferien sind vielerorts das Startdatum für die neue Urlaubssaison des Jahres. Auch die Fahrradsaison findet zu Ostern ihren ersten großen Peak und so bereiten sich unzählige Fahrradfahrer für gewöhnlich in der Woche vor Ostern bereits auf Fahrradtouren und Urlaube vor. Auch dieses Jahr verzeichnen wir vor Ostern eine erhöhte Nachfrage bei den Themen Fahrradträger für den Transport und Fahrradurlaub.

Osterhase auf der Wiese

Muss die Fahrradtour an Ostern ausfallen?

Das Fahrrad hat im vergangenem Lockdown-Jahr einen regelrechten Boom erlangt. Die Bewegung an der frischen Luft tut nicht nur der Umwelt gut, auch das persönliche Wohlbefinden kann gestärkt werden. Wer bis jetzt mit dem Fahrrad zum Einkaufen, zur Arbeit oder auch zur Schule gefahren ist, wird dies auch weiterhin dürfen.

Die Regeln für eine Fahrradtour haben sich damit im Grunde nicht verändert. Eine Fahrradtour kann in der Theorie in der eigenen Stadt bzw. Region durchgeführt werden. Hierbei gilt jedoch: Es muss sich jederzeit an die vor Ort geltenden Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln sowie Versammlungsgebote halten. Versammlungen und Ansammlungen sind vielerorts nicht gestattet, dies ist dann wichtig, wenn man eine Pause einlegen will. Mit einem Bußgeld von 200 Euro bis zu 400 Euro kann belegt werden, wer bei „Zusammenkünften und Ansammlungen von mehr als zwei
Personen“ dabei ist (NDS Verordnung).

Wichtig: Es bleibt festzuhalten, dass es sehr darauf ankommt, wohin man fährt und welche Regeln im jeweiligen Landkreis bzw. Bundesland gelten.

Auflistung der Bundesländer / Quelle zu Corona-Infos

Bundesland Quelle / Information
Bad-Würtemberg zum PDF
Bayern zur Webseite
Berlin zur Webseite
Brandenburg zur Webseite
Bremen zur Webseite
Hamburg zur Webseite
Hessen zur Webseite
Mecklenburg-Vorpommern zur Webseite / zum PDF
Niedersachsen zum PDF
Nordrhein-Westfalen zum PDF
Rheinland-Pfalz zur Webseite
Saarland zur Webseite
Sachsen zur Webseite
Sachsen-Anhalt zur Webseite
Schleswig-Holstein zur Webseite
Thürigen zur Webseite

Zu Ostern kann die Radtour auch zu den Verwandten führen. Hier gelten jedoch klare Regeln. Es dürfen maximal 2 Haushalte mit insgesamt 5 Personen zusammentreffen. Personen unter 14 Jahren werden nicht mit eingerechnet. Eine Pause in einem Biergarten wird nicht möglich sein, da die Gastronomen, die aktuell die Außenbereiche geöffnet haben dürfen, diese über Ostern schließen müssen. Anmerkung: Die AHA-Regel sollte immer und überall eingehalten werden.

Wie oft ist es am Ende eine Frage der Details: Wann fängt der touristische Hintergrund an und wo hört der Sport- oder Mobilitätsaspekt auf?

Wer gezielt mit dem Auto in eine andere Region fährt, dazu seine Fahrräder auf dem Fahrradträger mitführt und am Zielort eine Fahrradtour macht, dem kann durchaus ein touristischer Hintergrund unterstellt werden. Dieser Zweck wird teilweise mit einem Bußgeld geahndet. So sieht die Niedersächsische Verordnung zur Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor, dass zum Beispiel ein „Kurzfristiger Aufenthalt zu touristischen Zwecken in Zweitwohnung“ mit einem Bußgeld von 150 bis 400 Euro pro Person geahndet werden kann.

Wer in seiner eigenen Region mit dem Fahrrad unterwegs ist, um Dinge des Alltags zu erledigen, Besorgungen macht oder sein normales Training absolviert, der dürfte selten mit einem touristischen Hintergrund pedalieren.

Küstenregion bleibt weiterhin geschlossen

Die am 22.03.2021 gestartete Ministerpräsidentenkonferenz um Angela Merkel und der Länderchefs hat ergeben, dass touristische Aufenthalte im Inland weiterhin nicht ermöglicht werden. Auch wenn die Bundesländer der Küstenregionen dies gefordert haben, konnten sich diese nicht durchsetzen. Es wurde eine Öffnung von Ferienwohnungen, Campingplätzen und Appartements gefordert, in denen die Gäste die Möglichkeiten haben sich selbst zu versorgen. Dehoga Präsident Guido Zöllick forderte am 22.03.21 im N-TV Interview ebenfalls eine kontrollierte Öffnung von Hotels und nicht nur das Zulassen von Unterbringungen in Ferienwohnungen, Wohnmobilen oder Ferienhäusern.

(Alle Angaben ohne Gewähr – Bitte prüfen Sie die Regeln vor Ort)

Über den Autor Fahrradmagazin 722 Artikel
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