Mehr Rechte für Radfahrer – StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft – Dies ändert sich für Radfahrer

StVO-Novelle Kreuzung mit Schild und Ampel

Am 22.04.2020 verkündete Bundesminister Andreas Scheuer via Twitter: „Sie ist da! Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft. Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter! Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende […]“.

In Berlin wurde bereits am 14.02.2020 debattiert, der Bundesrat hat darüber abgestimmt, dass Radfahrer und Fußgänger mehr Rechte bzw. mehr Rücksicht bekommen soll. In einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVo), vorgelegt von Verkehrsminister Scheuer (CSU), ist von einem Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern und vielen weiteren Themen die Rede.

Diese Änderungen betreffen vor allem Radfahrer

Es wurden einige Änderungen bezüglich der Sicherheit von Radfahrern verabschiedet, dazu gehören Punkte wie:

  • Das Nebeneinanderfahren ist grundsätzlich erlaubt, wenn dadurch keine anderen Verkehersteilnehemr gefährdet werden.
  • Wer innerorts Radfahrer überholen möchte, der benötigt einen Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts liegt dieser bei 2 Metern. Diese klaren Angaben ersetzen die alte Fassung von einem „ausreichenden Seitenabstand“.
  • Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtzulassung dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen, hier werden 4 bis 7 aber maximal 11 km/h vorgeschrieben. Verstöße werden mit bis zu 70 Euro Bußgeld geahndet. Diese Maßnahme kann vor allem Abbiege-Unfälle eindämmen.
  • Das befördern und mitnehmen von Personen ist auf Fahrrädern gestattet, wenn diese dafür gebaut sind und der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist.
  • Die Grünpfeilregelung wird auf Radfahrer ausgedehnt, die von einem Radweg oder baulich so angelegten Radweg rechts abbiegen wollen. Dazu wird ein neues Grünpfeil-Schild eingeführt, dass nur für Radfahrer gilt.
  • Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen.
  • Wird ein Geh- oder Radweg als Parkplatz entfremdet, werden bis zu 100 Euro Bußgeld erhoben.
  • Einführung des „Sinnbild Lastenfahrrad“ für die Kennzeichnung von Stellflächen für Lastenfahrräder durch zuständige Straßenverkehrsbehörden.
  • Kommunen haben die Möglichkeit einfacher Fahrrad-Zonen einzurichten, die den 30-er Zonen beim PKW Verkehr gleich kommen. Auch hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Zone sollen von den Kommunen schneller als Fahrradstraßen durchzubringen sein.
  • Aufnahme des Verkehrsschildes „Radschnellweg“.
  • Das Überholen von Fahrradfahrer aber auch anderen Zweirädern kann zukünftig durch ein neues Überholverbots-Schild ausgewiesen werden. Es dürfen dann alle zwei- und einspurigen Verkehrsteilnehmer nicht mehr überholt werden. Hierfür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt.

Ab wann tritt die StVO Novelle 2020 in kraft?

Die Novelle wird am 27.04.2020 im Bundestag veröffentlicht und tritt damit am 28.04.2020 in kraft und hat ihre Gültigkeit. Weiterführende Informationen unter BMVI.

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Über den Autor Rudolf Nuss 44 Artikel
Radfahren ist für mich eine Passion. Bewegung an der frischen Luft, was will man mehr? Mit dem Trekkingrad fahre ich über Stock und Stein. News und Innovationen aus dem Radsport und Fahrradsektor sind meine tägliche Lektüre. 1978 geboren und bereits ein paar Jahre später einen Fabel für Fahrräder entwickelt. Ich stehe ungern im Mittelpunkt und beobachte lieber vom Rand aus.
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