BGH Urteil zur Mitschuld bei Fahrradunfällen ohne Helm

Fahrradhelm Alpina Mythos 2 hängt am Fahrrad

Die Kernfrage, die es zu klären galt, war diese: Haben Radfahrer eine Mitschuld an der Schwere der Kopfverletzungen bei Fahrradunfällen, wenn sie keinen Fahrradhelm tragen?

Das heutige Urteil des Bundesgerichthofes war unter Fahrradexperten und Fahrradfahrern heiß ersehnt. Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig Holstein einer Fahrradfahrerin eine Teilschuld zu den ihr zugefügten Kopfverletzungen zusprach, ging die Frau in Revision. Die Fahrradfahrerin wurde bei einem Unfall mit einem PKW am Kopf verletzt. Trotz der eindeutig geklärten Schuldfrage durch die Polizei, hat die gegnerische Versicherung vor Gericht eine Mitschuld an der Stärke der Kopfverletzungen erstreiten können. Die Fahrradfahrerin trug schließlich keinen Helm, so das Gericht und auch die Versicherung.

Da ein Helm wissentlich vor Kopfverletzungen schützt, habe die Fahrradfahrerin ein bewusstes Risiko hingenommen, als sie sich dazu entschloss keinen Helm zu tragen. Mit einem Helm wären die Verletzungen nach Auffassung der Versicherung und des OLG nicht so ausgefallen, wie sie es ohne sind.

Der BGH hatte nun zu entscheiden, ob die Fahrradfahrerin aus Schleswig-Holstein eine Mitschuld trägt oder nicht.

Das Urteil ist dabei wie folgt ausgefallen:

Weiterhin keine Helmpflicht für Fahrradfahrer – Fahrradfahrer müssen keinen Helm tragen und haben dennoch das Recht auf volle Schuldfreiheit. Die Klägerin aus Schleswig Holstein hatte Recht bekommen und das Urteil vom OLG wurde zurückgewiesen.

In Deutschland haben wir keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Sicherlich ist dies ein Thema, das zwei Lager hat. Angesichts der Erfahrungen bei Unfällen mit Radfahrern, sollte sich jeder Fahrradfahrer auch ohne Helmpflicht einen Fahrradhelm zulegen und diesen auch benutzen. Welche Helme gut sind, haben wir in dem Artikel zum Fahrradhelm Test aufgeführt. Dort finden sich Fahrradhelme wie der Cratoni Pacer, Alpina Mythos oder Casco Active 2

Persönliche Meinung und Fazit

Es geht beim Tragen eines Fahrradhelms um die eigene Sicherheit und nicht um irgendwelche Eitelkeiten. Was nützt es einem schon, wenn man 100% Recht bekommt, aber dafür sein leben Lang nichts mehr davon hat. Unser Kopf ist mit das Wichtigste, was wir haben, wir sollten es also auch so hüten und schützen.

Wie seht ihr das Urteil und die Frage zur Helmpflicht? Schreib gerne einen Kommentar.

(17.06.2014, Az. VI ZR 281/13)

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